Haus Oliver ein Unternehmeszweig der ml mobillease KG Richthofenstr. 7 26486 Wangerooge Telefon: +49 4469 8123 E-Mail:
info@haus-oliver.de Internet: www.haus-oliver.de
Impressum |
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Einbeziehung der AGB
| 1. |
Allen Vertragsabschlüssen liegen unsere
nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Die nachstehenden
Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich - auch wenn im Einzelfall
nicht darauf Bezug genommen wird - für alle, auch zukünftigen
Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Mieter. |
| 2. |
Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende
Bedingungen des Mieters werden hiermit widersprochen. Sie verpflichten uns auch
dann nicht, wenn wir ihnen bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich
widersprechen. Unser Schweigen auf anders lautende Bedingungen des Mieters gilt
als Ablehnung. |
§ 2 Angebot, Prospekt,
Vertragsabschluss und Hausordnung
| 1. |
Unsere Angebote, insbesondere die Angaben im
Prospekt/Internet sind freibleibend. Der Mietvertrag kommt erst durch unsere
Auftragsbestätigung zustande. |
| 2. |
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Daten,
Wohnungsnummer oder sonstige Angaben werden nur durch unsere ausdrückliche
schriftliche Bestätigung verbindlich. |
| 3. |
Der Mietvertrag wird zwischen der ml mobillease KG als
Vermieter und dem im Mietvertrag angegebenen Mieter für die Dauer der
vereinbarten Mietzeit abgeschlossen. Der Mietvertrag erstreckt sich auf die
jeweils im Mietvertrag angegebenen volljährigen Personen, die für die
Erfüllung des Vertrages haften. |
| 4. |
Die in den Mietwohnungen ausgehängte Hausordnung
erkennt der Mieter an. Dieser wird ergänzender Vertragsbestandteil. |
§ 3 Preise, Zahlung und
Aufrechnung
| 1. |
Die Preise verstehen sich in der Währung Euro ohne
Nachlässe einschließlich der Umsatzsteuer in derzeit geltender
Höhe. Der Vermieter ist berechtigt, eine Erhöhung des
Umsatzsteuerbetrages vom Mieter nachzufordern, wenn die Lieferung/Vermietung
nach dem Erhöhungstag liegt. |
| 2. |
Nebenkosten wie Heizung, Strom und Wasser sind im
Mietpreis enthalten, sofern in der Buchungsbestätigung oder Preisliste
keine abweichenden Angaben gemacht werden. Nicht im Mietpreis enthalten sind
Bettwäsche, Handtücher, Gepäcktransfer, Kurtaxe, Nachreinigung,
Reisekosten- und Ausfallversicherung. |
| 3. |
Mit Mietvertragsabschluss (Zugang der
Buchungsbestätigung) ist eine Anzahlung von 1/3 der vereinbarten Miete
binnen 21 Tagen zur Zahlung fällig. Der Restbetrag von 2/3 des Mietpreises
ist spätestens 28 Tage vor Mietbeginn durch Überweisung auf das im
Mietvertrag angegebene Konto zu zahlen. Maßgeblich ist jeweils der Tag
des Zahlungseinganges auf dem Konto des Vermieters. Zahlungen per Scheck werden
nicht akzeptiert. |
| 4. |
Hält der Mieter die Zahlungstermine nicht ein, ist
der Vermieter nach Mahnung und fruchtlosem Ablauf einer dort gesetzten Frist
von 7 Werktagen berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten und die Wohnung
neu zu vermieten. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben
vorbehalten. |
| 5. |
Die Aufrechnung des Mieters ist nur mit
rechtskräftig festgestellten, vom Vermieter anerkannten oder
unbestrittenen Gegenansprüchen zulässig. |
§ 4 An- und Abreise, Schlüssel
und Schlüsselübergabe
| 1. |
Die angemietete Wohnung ist grundsätzlich ab 17:00
Uhr am Anreisetag bezugsfertig. Am Abreisetag müssen die Wohnungen bis
spätestens 10:00 Uhr geräumt werden. |
| 2. |
Die Schlüsselübergabe erfolgt
grundsätzlich am Ankunftstag in der angemieteten Wohnung, zu der vom
Mieter mitgeteilten Ankunftszeit. Der Vermieter ist berechtigt, bei
Schlüsselübergabe einen angemessenen Betrag/Kaution als Sicherheit
für eventuelle Schäden in Höhe von maximal 350,00 Euro zu
verlangen. |
| 3. |
Der Mieter haftet für den übergebenen
Schlüssel und ist bei Verlust zur Übernahme der entstehenden Kosten
verpflichtet. |
§ 5 Pflichten der Mieter
| 1. |
Das Mietobjekt darf nur in vertraglichem Umfang und nur
mit der vereinbarten Personenzahl belegt werden. Kleinkinder gelten auch als
Personen; hier sind im beschränkten Maße Überschreitungen
möglich, müssen jedoch vorher mit dem Vermieter abgestimmt
werden. |
| 2. |
Im Falle einer Überbelegung ist der Vermieter
berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den
Zeitraum der Überbelegung zu verlangen; die überzähligen
Personen haben unverzüglich das Objekt zu verlassen. |
| 3. |
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache pfleglich zu
behandeln und in ordnungsgemäßem und besenreinem Zustand zu
verlassen; Bettwäsche ist abzuziehen und zusammenzulegen. Mülleimer
und Abfallkörbe sind zu leeren. Bitte beachten Sie die Abholzeiten
für den Abfall (Restabfall, Papierabfuhr, Gelbe Tonne). Der Abfallkalender
liegt im Haus aus und steht hier als Download bereit:
Download "Abfallkalender 2008". Der Kühlschrank
abzutauen und das Geschirr zu spülen und einzusortieren. |
| 4. |
Der Mieter ist verpflichtet, etwaige Schäden oder
Mängel unverzüglich dem Vermieter zu melden und bei eventuell
auftretenden Leistungsstörungen oder Mängeln alles ihm zumutbare zu
tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle
Schäden so gering wie möglich zu halten. |
| 5. |
Der Mieter hat dem Vermieter eine angemessene Frist zur
Mängelbeseitigung zu gewähren. Lässt sich der Mangel an dem
gemieteten Objekt nicht kurzfristig beseitigen, so ist der Vermieter
berechtigt, dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt zu stellen. |
§ 6 Rücktritt durch den Mieter
und durch den Vermieter
| 1. |
Der Rücktritt vom Mietvertrag bedarf der
Schriftform. Für den Fall des Rücktritts des Mieters hat dieser
Schadenersatz nach folgenden Pauschalen zu zahlen, die sich nach dem
vereinbarten Mietpreis richten:
- Bis zum 90 Tage vor Mietbeginn 15 % der
vereinbarten Miete.
- Vom 89 bis zum 45 Tage vor Mietbeginn 30 % der
vereinbarten Miete.
- Vom 44 bis zum 30 Tage vor Mietbeginn 50 % der
vereinbarten Miete.
- Vom 29 bis zum 10 Tage vor Mietbeginn 75 % der
vereinbarten Miete.
- Vom 9 Tage bis zum Mietbeginn 100 % der
vereinbarten Miete.
Dem Mieter bleibt der Nachweis ausdrücklich
gestattet, dass der Schaden nicht oder in geringerem Umfang entstanden ist.
Ebenso ist der Mieter berechtigt, geeignete Ersatzmieter zu stellen, die sich
jedoch schriftlich zur Übernahme aller Rechte und Pflichten aus dem
bestehenden Mietvertrag verpflichten müssen. Für diese
Vertragsänderung wird eine einmalige Vertragsgebühr von 39,00 Euro
erhoben. |
| 2. |
Der Vermieter ist berechtigt, vom Mietvertrag
zurückzutreten, wenn höhere Umstände wie Krieg, Streik, Brand,
Hochwasser, Naturkatastrophen die die Durchführung des Mietvertrages
unmöglich oder unzumutbar machen. In diesem Fall hat der Vermieter dem
Mieter die geleisteten Anzahlungen zu erstatten. Ein darüber
hinausgehender Ersatzanspruch des Mieters wird im Rahmen dieser AGB jedoch
ausgeschlossen. |
§ 7 Haustiere und
Endreinigung
| 1. |
Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.
|
| 2. |
Die Endreinigung ist obligatorisch und wird durch den
Vermieter zu den im Angebot genannten Bedingungen durchgeführt. |
§ 8 Haftung,
Haftungsbeschränkung und Schadenersatz
| 1. |
Schadenersatz leistet der Vermieter nur, sofern ihm
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei schuldhafter
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit im Rahmen des § 309 Nr.
7 BGB; im Rahmen des Produkthaftpflichtgesetzes sowie bei Übernahme einer
Garantie, bei Arglist oder bei ausdrücklicher Zusicherung einer
Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel die Haftung auslöst.
Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. |
| 2. |
Sofern der Vermieter schuldhaft eine wesentliche
Vertragspflicht oder eine Kardinalspflicht verletzt, ist die Haftung im Rahmen
der vorstehenden Ziffer 1 auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt. Eine Änderung der Beweislast ist damit nicht verbunden. |
§ 9 Nebenabreden,
Erfüllungsort, Gerichtstand, Teilnichtigkeit
| 1. |
Die Parteien haben keine mündlichen
Vereinbarungen, Vertragsänderungen oder sonstige Nebenabreden zum Vertrag
getroffen. Diese bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt
auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses. |
| 2. |
Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten
aus dem Vertrag sowie für Zahlungen des Mieters ist Bochum. |
| 3. |
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen,
so gilt Bochum als Gerichtsstand vereinbart. Dies auch dann, wenn der Kunde
keinen allgemeinen Gerichtsstand im Innland hat oder nach Abschluss des
Vertrages seinen Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das
Ausland verlegt oder unbekannt verzieht. |
| 4. |
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages
unwirksam sein oder werden, wird die Unwirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteinen verpflichten sich, in
diesen Fällen eine neue Vereinbarung zu treffen, die dem Sinn und Zweck
der ungültigen Vereinbarungen möglichst nahe kommt und die sie dann
getroffen hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten. Bis
dahin gilt eine angemessene Regelung. Dasselbe gilt im Fall einer
Lücke. |
| 5. |
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. |
Stand: 29.11.2006
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